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Zurechnungsfragen des Betrugstatbestands.[electronic resource].

  • 作者: Rennicke, Jan.
  • 出版: Berlin : Duncker & Humblot 2021.
  • 稽核項: 1 online resource (207 p.).
  • 叢書名: Schriften zum Strafrecht
  • 標題: LAW / Criminal Law / General , Criminal liability Germany. , Fraud , Law and legislation , Fraud Law and legislation -- Germany. , Germany , Fraud Law and legislation , Criminal liability
  • ISBN: 3428583116 , 9783428583119
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  • 附註: Description based upon print version of record. Intro -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Einleitung -- 1. Kapitel: Strafrechtliche Zurechnung -- A. Begriff der Zurechnung im Strafrecht -- B. Betrugsprobleme als Zurechnungsprobleme -- C. Einwände -- I. Einwände gegen die objektive Zurechnungslehre an sich bzw. ihre Anwendbarkeit bei Vorsatzdelikten -- 1. Kritik an den Kriterien der Zurechnung -- 2. Kritik wegen fehlender Berechtigung neben dem Vorsatz -- a) Kritikpunkt: Systemwidrigkeit -- b) Kritikpunkt: Überflüssigkeit -- II. Kritik der Anwendung auf Probleme des Betrugstatbestands -- 1. Unzulässige Verallgemeinerung 2. 263 StGB als vertypte objektive Zurechnung -- III. Zusammenfassung -- 2. Kapitel: Die Instrumente strafrechtlicher Zurechnung -- A. Die Erfolgszurechnung -- I. Kausalität -- 1. Die Äquivalenztheorie -- 2. Weitere Kausalitätstheorien -- 3. Betrugsspezifischer Kausalitätsmaßstab -- 4. Zwischenstand -- II. Die Lehre von der objektiven Zurechnung -- 1. Die Schaffung einer rechtlich missbilligten Gefahr -- a) Der normtheoretische Hintergrund -- aa) Das Konzept -- bb) Quellen von Verhaltensnormen -- b) Themen der rechtlich missbilligten Gefahrschaffung -- aa) Risikoverringerungsfälle Bb) Sozialadäquate Gefahren -- c) Einwände gegen die Gefahrschaffung als Teil der Zurechnung -- d) Zusammenfassung -- 2. Die Verwirklichung der Gefahr im Erfolg -- a) Pflichtwidrigkeitszusammenhang -- aa) Grundlegendes -- bb) Risikoerhöhungslehre -- cc) Ergebnis -- b) Schutzzweckzusammenhang -- 3. Die Abgrenzung von Verantwortungsbereichen -- a) Eigenverantwortliche Selbstschädigung und Selbstgefährdung -- aa) Das Vorliegen einer Selbstschädigung oder Selbstgefährdung -- bb) Die Eigenverantwortlichkeit -- b) Die Abgrenzung von Verantwortungsbereichen in sonstigen Fällen Aa) Zurechnung bei fahrlässigem Dritthandeln? -- bb) Zurechnung bei vorsätzlichem Dritthandeln? -- cc) Ergebnis -- B. Die täterschaftliche Zurechnung fremden Verhaltens -- I. 25 II StGB als Zurechnungsnorm -- II. Die Voraussetzungen mittäterschaftlicher Zurechnung -- 1. Der gemeinsame Tatentschluss -- 2. Die gemeinsame Tatausführung und die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme -- a) Die Ansicht der Rechtsprechung -- b) Die Tatherrschaftslehre -- c) Gemeinsamkeiten -- d) Entscheidung -- III. Abweichungen vom Tatplan -- 3. Kapitel: Die allgemeinen Betrugsproblematiken -- A. Täuschung I. Ausdrücklich gestattete Lügen -- II. Leicht durchschaubare Täuschungen -- 1. Der klassische Streitstand -- a) Die Rechtsprechung -- b) Einwände aus der Literatur, die eine Täuschung ablehnen -- c) Einwände aus der Literatur, die einen Irrtum ablehnen -- d) Einwände aus der Literatur, die auf Zurechnungskriterien gestützt werden -- aa) Kurth: Schutzzweck der Norm -- bb) Harbort: Eigenverantwortliche Selbstgefährdung -- 2. Bewertung -- a) Ablehnung einer Täuschung -- b) Ablehnung eines Irrtums -- c) Kurths Vorschlag -- d) Harborts Vorschlag -- 3. Wie wären Strafbarkeitsbeschränkungen möglich? 4. Der Einfluss des europäischen Verbraucherleitbildes auf den Betrugstatbestand.
  • 電子資源: https://dbs.tnua.edu.tw/login?url=https://www.jstor.org/stable/10.2307/jj.423475
  • 系統號: 005331580
  • 資料類型: 電子書
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Die Arbeit untersucht klassische und moderne Probleme des § 263 StGB unter dem Blickwinkel der Zurechnungsmechanismen des Allgemeinen Teils. Sie befasst sich unter anderem mit Fragen der konkludenten Täuschung, den Auswirkungen des unionsrechtlichen Verbraucherleitbilds auf den Betrugstatbestand, der Wissenszurechnung innerhalb von Organisationen (z. B. Wirtschaftsunternehmen) und der Abgrenzung von Diebstahl und Betrug beim sog. Dreiecksbetrug. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass viele scheinbar spezifische Probleme des Betrugstatbestands Zurechnungsprobleme sind. Das bedeutet, dass sich regelmäßig nicht die Frage stellt, ob ein Tatbestandsmerkmal überhaupt verwirklicht ist, sondern vielmehr geklärt werden muss, wer für seine Verwirklichung verantwortlich ist. Daher können diese Probleme oft unter Anwendung der Lehre von der objektiven Zurechnung sowie durch Übertragung der Grundsätze mittäterschaftlicher Zurechnung gelöst werden.
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